Möblierung in öffentlich Fluchtwegen dürfen gemeinhin keine Brandlasten aufweisen. Daher ist heute eine nichtbrennbare Ausführung vorgeschrieben. Dies ist für die Arbeit des Tischlers zunächst eine ganz große Einschränkung. Zum Glück können wir heute nicht brennbare Trägermaterialien verarbeiten. Im Einzelfall wird eine Lösung mit den zuständigen Behörden gesucht.
Es gibt 3 verschiedene Begriffe für die Brandlast bei Möbeln. „Schwer entflammbaren“, „normal entflammbaren“ und „nicht brennbare“ Möbel. Jeder dieser drei Begriffe entspricht den Normen B1, B2 sowie A1 und A2 (nicht brennbar). Nicht brennbare Stoffe stellen selbst keine Brandgefahr dar und sind somit nicht entzündlich, jedoch Baustoffe der Klassifizierung A2 können einen gewissen Anteil an brennbaren Komponenten umfassen. Nicht brennbare Stoffe tragen also nicht zu einem Brand bei.
> Brandschutztüren siehe Türen (Link)
Goethe Schule Bochum, 2020
Bildungszentrum der Handwerkskammer Münster 2023
Friedrich Harkort Schule Herdecke,
Architekt Fuhrmann, 2019
Architekt Fuhrmann, 2019